Was ist ein Heilpraktiker?

"Heilpraktiker" ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.

Ein Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 EStG.

Der Heilpraktiker verfügt über eine umfassende medizinische und Naturheilkunde-Ausbildung, die abschließt mit einer Überprüfung durch den Amtsarzt im zuständigen Gesundheitsamt.

Wer diese Prüfung besteht, bekommt von dieser Behörde die Erlaubnis zur Behandlung, d. h. zur "Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" - darf also die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein.

Die Befugnisse eines Heilpraktikers sind durch Gesetze und Verordnungen gegenüber denen des Arztes eingeschränkt, so darf er z.B. keine verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe betreiben oder gemäß Infektionsschutzgesetz bestimmte Infektionskrankheiten nicht behandeln.

Der Prüfungsstoff für die Vollzulassung als Heilpraktiker umfasst viele Bereiche der Schulmedizin, sowie fachpraktische Themengebiete und naturheilkundliche Bereiche:

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen.
  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie.
  • Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände.
  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme).
  • Die Deutung grundlegender Laborwerte. Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme.
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation. - Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen).
  • Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach erfolgreicher Prüfung wählt jeder Heilpraktiker dann die naturheilkundlichen Fachgebiete und Therapien aus, in denen er sich weiter ausbilden lässt.

Im Bereich der Therapie und Medikation kann jeder Heilpraktiker auf einen riesigen Schatz an bewährten und traditionellen Methoden (Homöopathie, Akupunktur, Kinesiologie, Phytotherapie, Hydrotherapie, Gesprächstherapie, manuelle Methoden, uvm.) zurückgreifen, die je nach Bedarf mit moderneren Methoden, wie z. B. metaphysischer Bioresonanz kombiniert werden.

Eine Krankheit wird von Heilpraktikern also nicht nur von den Krankheitssymptomen her betrachtet, um diese möglichst rasch zu beseitigen, sondern er bringt vorrangig auch die Ursachen auf den Ebenen Körper, Seele und Geist bei der Behandlung einer Krankheit in Einklang und stellt sie in den Mittelpunkt seiner Therapie. Einfach eine ganzheitliche Behandlungsweise!